Wann: Donnerstag, 23. Mai 2013, ab 14 Uhr: NS-DOK, ab 18 Uhr: Odeon-Kino
Wo: NS-Dok, Appelhofplatz 35-25, Köln und Odeon-Kino, Severinstraße 81, Köln
Im Mai 2013 wird Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf Einhaltung der Menschenrechte geprüft. Dieses neue Verfahren existiert seit 2007 und erfährt große politische und mediale Aufmerksamkeit. Einer der Prüfungspunkte bezieht sich auf Intersexuelle Menschen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt irreversible körperliche Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Kindern, die nicht der Lebensrettung dienen, ausdrücklich zu verbieten und die Voraussetzungen für die qualifizierte Beratung von Eltern und Betroffenen zu schaffen.
Der 23. Mai 2013 ist zugleich der 65. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes der BRD. Zu all diesen konkreten Anlässen soll die Veranstaltung einen aufklärenden und informativen Beitrag zur Enttabuisierung von „Intersexualität“ leisten. Weiterlesen















