RESUM26: Extrem rechter Kongress in Portugal mit Beteiligung aus dem RB Köln
Dieser Text wurde veröffentlicht am:
9. Oktober 2026
Am 30. Mai versammelten sich in Portugal politische Akteur*innen verschiedener Länder zu einem Kongress mit dem Titel „Remigration Summit“ (RESUM26). Bei der professionell inszenierten Veranstaltung drehte sich alles um das rassistische Konzept der so genannten Remigration.
Martin Sellner warb am 30. Mai offensiv dafür, den Begriff auch in überregionalen Kontexten zur Anwendung zu bringen: „Ohne „Remigration“ stirbt Europa, ohne Remigration sterben auch die USA – denn ohne Remigration werden wir zu einem islamisch dominierten Vielvölkerstaat“, so Sellner in einem Interview am Rande des Kongresses. Seine Vertreibungspläne will er jetzt mittels einer „offiziellen“ NGO namens Institut für Remigration vorantreiben. Der Sitz der Organisation ist in Chemnitz.
Warum ist das Treffen relevant?
Der Begriff der „Remigration“ ist inzwischen zu einem wichtigen Orientierungspunkt für einflussreiche Funktionäre in der extremen Rechten und ihrem Vorfeld geworden. Bei dem Treffen in der Stadt Porto waren neben Sellner, die Niederländerin Eva Vlaardingerbroek (Save Europe Act), Maximilian Märkl (Identitäre Bewegung Deutschland) und Politiker wie Kay Gottschalk (AfD-MdB) zu sehen. Aus den Vereinigten Staaten waren der weiße Nationalist Jared Taylor und der frühere ICE-Chef Gregory Bovino („Gestapo-Greg“ genannt) gekommen. Angereist waren ebenso Politiker*innen aus dem Regierungsbezirk Köln wie Sven W. Tritschler (AfD-MdL NRW/stellvertretender AfD-BuVo), Cedric Krippner (AfD-KV Köln/GD BuVo) und Jan Pioch (AfD-KV Geilenkirchen/GD NRW-LaVo).
Was bedeutet „Remigration“?
Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung und bezeichnete wertneutral die Rückkehr von Migrant*innen in ihr Herkunftsland. Seit den 2010er Jahren wurde er jedoch von Akteurinnen der Neuen Rechten ideologisch umgedeutet. Unter „Remigration“ versteht Martin Sellner beispielsweise eine staatlich organisierte Deportation von Menschen, die er für nicht „deutsch“, bzw. „europäisch“ hält.
Heute dient „Remigration“ für viele Strömungen der extremen Rechten als Sammelbegriff für Konzepte, die eine umfassende Ausweisung oder „Rückführung“ von Menschen vorsehen. Maßgeblich sind dabei nicht allein aufenthaltsrechtliche Kriterien, sondern ethnische Herkunft, zugeschriebene kulturelle Identität oder Integrationsvorstellungen. Die ursprüngliche wissenschaftliche Bedeutung des Begriffs unterscheidet sich damit grundlegend von seiner heutigen Verwendung im rechtsextremen Spektrum.
Seit wann ist der Begriff so populär?
„Remigration“ wurde bereits 2023 zum „Unwort des Jahres“ gewählt. Im Jahr 2024 wurde der Ausdruck einer breiten Öffentlichkeit bekannt: Eine investigative Reportage des Medienhauses „Correctiv“ konnte zeigen, dass sich im November 2023 verschiedene Akteure zu einem Treffen im Potsdamer „Landhaus Adlon“ versammelten , um den Begriff und das dahinter liegende Konzept näher zu diskutieren. In einem Beitrag über die Zusammenkunft schrieb der Journalist Nils Husmann später: „In Deutschland vernetzen sich rechtsextreme Kräfte, die ethnische Säuberungen planen. Sie nennen es "Remigration". Das soll wohl besser klingen, es bleibt aber menschenverachtend und steht dem Geist und zahlreichen Artikeln des Grundgesetzes diametral entgegen.“ Nach Bekanntwerden des Treffens protestierten Hundertausende Menschen in Deutschland gegen diese Vertreibungsphantasien – auch in Köln und anderen Städten des RB Köln.
„Remigration“ in der AfD
Der Begriff „Remigration“ hat in den vergangenen Jahren innerhalb der AfD massiv an Bedeutung gewonnen. Das wurde auch an der demonstrativen Teilnahme von Politiker*innen der RESUM26 deutlich: So sprach dort etwa Lena Kotré (AfD-MdL Brandenburg), die in der Vergangenheit für rassistische Forderungen nach einer „privaten Abschiebeindustrie“ und „DNA-Proben“ für Geflüchtete bekannt geworden ist.
Während frühere Bundes- und Landtagswahlprogramme vor allem eine restriktive Migrations- und Asylpolitik sowie die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Personen forderten, wurde „Remigration“ erst mit dem Europawahlprogramm 2024 ausdrücklich als politischer Leitbegriff verankert. Forciert wurde dies unter anderem von der AfD-Politikerin Irmhild Boßdorf.
Nach der Veröffentlichung zum Potsdamer Treffen 2024 reagierte der AfD-Bundesvorstand mit einem Positionspapier, in dem der Begriff näher definiert und als Bestandteil der bestehenden Programmatik dargestellt wurde. Zugleich betonte die Partei, ihre Forderungen bewegten sich im Rahmen des geltenden Rechts und richteten sich nicht gegen deutsche Staatsangehörige.
Ungeachtet dieser programmatischen Einordnung verwenden führende Funktionär*innen den Begriff in öffentlichen Reden häufig deutlich offensiver. Björn Höcke bezeichnete „Remigration“ wiederholt als politisches Kernziel der AfD. Alice Weidel erklärte auf dem Bundesparteitag 2025: „Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration“. Im Juli 2026 erklärte der neu gewählte stellvertretende Bundessprecher Sven Tritschler aus Köln in seiner Bewerbungsrede: „Remigration ist nicht verhandelbar“.
War sich die Partei in den vergangenen Jahren mit Blick auf die angestrebte „Remigration“ vergleichsweise uneins, so zeigen nicht zuletzt die ostentativen Bekenntnisse von AfD-Bundes- und Landtagsabgeordneten zu RESUM26, dass der Begriff inzwischen zu einem wichtigen Orientierungspunkt für einflussreiche Parteifunktionäre geworden ist und innerhalb verschiedener Parteiströmungen zwischenzeitlich identitätsstiftende Bedeutung erlangt hat.
Juristische Perspektiven
Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde (Art. 1 GG), verbietet Benachteiligungen aufgrund von Herkunft oder Abstammung (Art. 3 GG) und garantiert deutschen Staatsangehörigen den Schutz vor Ausbürgerung (Art. 16 Abs. 1 GG). Staatliche Maßnahmen, die Menschen allein aufgrund ihrer (vermeintlichen oder tatsächlichen) ethnischen Herkunft oder einer zugeschriebenen Identität unterschiedlich behandeln, sind mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.
Zu diesem Ergebnis kommt auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte. In ihrem von namhaften Jurist*innen verfassten arbeitet sie heraus, dass Konzepte, die eine Entfernung oder rechtliche Schlechterstellung von Menschen aufgrund ethnischer Zuschreibungen oder vermeintlich fehlender „Assimilation“ vorsehen, gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip verstoßen können.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dem „Remigrationskonzept“ befasst. In seinem Urteil vom 24. Juni 2025 stellte es fest, dass dieses Konzept – soweit es eine unterschiedliche Behandlung deutscher Staatsangehöriger nach ihrer Herkunft vorsieht – menschenwürdewidrig und mit dem menschenrechtlichen Kern des Demokratieprinzips unvereinbar ist.
Einordnung durch den Verfassungsschutz
Nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz steht das von der extremen Rechten propagierte „Remigrations“-Konzept im Widerspruch zum demokratischen Verständnis des Grundgesetzes, wonach die Zugehörigkeit zum Staatsvolk nicht von ethnischen Kriterien abhängig ist.
Diese Bewertung ist auch für die Beobachtung der AfD relevant. Die Behörde verweist dabei unter anderem auf Positionierungen zu „Remigration“ und Forderungen innerhalb der Partei, die ein ethnisch-abstammungsmäßiges Verständnis von Zugehörigkeit erkennen ließen. Eine abschließende gerichtliche Bewertung der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem steht auf Bundesebene bislang aus.
Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bewertet den Landesverband der AfD ebenfalls als Verdachtsfall. Dabei spielt unter anderem die Frage eine Rolle, ob innerhalb der Partei Vorstellungen vertreten werden, die Menschen (z.B. in den „Remigrations“-Forderungen) aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft unterschiedlich bewerten. Auch die neue AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland in NRW ist ein Verdachtsfall.
Perspektive der Wissenschaft
In weiten Teilen der Wissenschaft wird die Verwendung des Begriffs der „Remigration“ als Ausdruck eines ethnonationalistischen und völkischen Gesellschaftsverständnisses eingeordnet. Die Idee eines ethnisch definierten „Volkskörpers“ steht dabei im Widerspruch zum demokratischen Verständnis einer pluralistischen Gesellschaft.
In einer wissenschaftlichen Studie weist das Deutsche Zentrum für Integrations‐ und Migrationsforschung darauf hin, dass viele Menschen, besonders mit Migrationshintergrund, Angst vor den Re-Migrationsplänen der AfD haben.
Fazit
War sich die Partei in den vergangenen Jahren mit Blick auf die angestrebte „Remigration“ vergleichsweise uneins, so zeigen nicht zuletzt die ostentativen Bekenntnisse von AfD-Bundes- und Landtagsabgeordneten zu RESUM26, dass der Begriff innerhalb verschiedener Parteiströmungen zwischenzeitlich identitätsstiftende Bedeutung erlangt hat.
